Neue Impressumspflicht
Seit dem 01.03.2007 gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine neue Regelung zur Impressumspflicht. Geregelt wird das Ganze nun in den beiden Gesetzestexten § 5 TMG und § 55 RStV. Private Homepages müssen so zum Beispiel weiterhin ein Impressum haben, allerdings muss keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse mehr angegeben werden. Als vorsichtsmaßnahme empfiehlt es sich natürlich, auch weiterhin diese Angaben zu machen.
Wer sich tiefergehend informieren will kann dies auf der Seite http://www.linksandlaw.info tun. Dort sind schon alle neue Regelungen in die Beispiele und FAQs eingearbeitet. Auch wird dort mit dem Irrglauben des Haftungsausschlusses für Links beziehungsweise deren Rechtsunsicherheit aufgeräumt.
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